Unternehmens­verantwortung

Lieferkettensorgfaltspflicht

Als öffentliche Einrichtung sind wir uns unserer Verantwortung in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bewusst. Dieses Gesetz, das im Jahr 2021 in Deutschland in Kraft getreten ist, setzt neue Standards für die Wahrung der Menschenrechte innerhalb von Lieferketten.

Unser Engagement geht über die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinaus. Wir sehen es als unsere Pflicht, aktiv dazu beizutragen, das Leben der Menschen, die indirekt an unseren täglichen Betrieb beteiligt sind, zu verbessern. Das bedeutet, dass wir nicht nur sicherstellen, dass unsere direkten Mitarbeiter fair und respektvoll behandelt werden, sondern dass wir diese Standards auch von unseren Lieferanten und Partnern verlangen.

Hinweisgeberschutzgesetz

Transparenz und Rechenschaftspflicht sind wesentliche Bestandteile unserer Organisation. Um diese Werte zu unterstützen, ist es entscheidend, dass angemessene Mechanismen zum Schutz von Hinweisgebern vorhanden sind. Deshalb möchten wir Sie detailliert darüber informieren, wie das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bei uns Anwendung findet.

Was Sie im Notfall tun müssen

Bei dringenden Notfällen kontaktieren Sie bitte umgehend den Rettungsdienst unter

112

Bei weniger akuten Erkrankungen erhalten Sie außerhalb der hausärztlichen Praxis-Sprechzeiten unter 116117 Hilfe vom ärztlichen Bereitschaftsdienst.